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Der geänderte Umstrukturierungsplan von FTX Debtors löst eine Debatte unter den Gläubigern aus

Bewertung der digitalen Vermögenswerte der Antragsteller

Eine bemerkenswerte Bestimmung im Plan ist die Bewertung der digitalen Vermögenswerte der Antragsteller in bar zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags, der am 11. November 2022 erfolgte. Dieser Ansatz gewährleistet eine faire Bewertung und Behandlung der beteiligten Vermögenswerte.

Markterholung nach FTX-Zusammenbruch

Der Zusammenbruch von FTX verursachte zunächst einen erheblichen Marktabschwung. Seitdem hat sich die globale Kryptomarktkapitalisierung jedoch kräftig erholt und ist von etwa 856 Milliarden US-Dollar auf derzeit 1,6 Billionen US-Dollar gestiegen. Dieser Aufschwung zeigt die Widerstandsfähigkeit und das Wachstumspotenzial des Kryptowährungsmarktes.

Bedenken hinsichtlich der Übereinstimmung des Plans mit den Nutzungsbedingungen von FTX

Sunil Kavuri, ein ausgesprochener FTX-Gläubiger, hat Bedenken hinsichtlich des Umstrukturierungsplans geäußert. Kavuri argumentiert, dass der Plan den Nutzungsbedingungen von FTX widerspricht, die vorsahen, dass digitale Vermögenswerte einzelnen Kunden und nicht der Börse gehörten. Kavuri wirft SBF, dem verurteilten CEO, ausdrücklich vor, die digitalen Vermögenswerte der Kunden missbraucht zu haben. Dies fügt dem laufenden Verfahren ein kontroverses Element hinzu.

Abstimmungen und Kompromisse im Reorganisationsplan

Gläubiger bestimmter Klassen haben die Möglichkeit, über den geänderten Reorganisationsplan abzustimmen, was einen fairen und demokratischen Entscheidungsprozess demonstriert. Die Schuldner betonen die umfangreichen Anstrengungen und Kompromisse, die unternommen wurden, um einen Plan zu entwickeln, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Ziel ist es, in diesen Kapitel-11-Fällen das beste, gerechteste und wirtschaftlich tragfähige Ergebnis für alle Gläubiger und Stakeholder zu erzielen.

„Cram-Down“-Möglichkeit für nicht einverstandene Gläubiger

Unter bestimmten Umständen, die als „Cram-down“ bezeichnet werden, können Gläubigergruppen, die mit dem Plan nicht einverstanden sind, dennoch gezwungen werden, ihn zu akzeptieren. Dies kann jedoch nur dann der Fall sein, wenn die vorgeschlagene Lösung gemäß der Erklärung der Schuldner als „gerecht und gerecht“ angesehen wird. Diese Bestimmung stellt sicher, dass der Plan fair bleibt und ungerechtfertigte Vorteile für die beteiligten Parteien vermeidet.


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